Bis in das Jahr 1749 arbeitete Bach an der posthum 1751 veröffentlichten „Kunst der Fuge“. Sie steht gemeinsam mit der h-Moll-Messe am Ende seines langen und reichen Schaffens. Seit jeher gibt diese Sammlung von Fugen und Kanons Rätsel auf, und zwar vor allem hinsichtlich der letzten, unvollendeten Fuge, von der unklar ist, warum sie abbricht und wie sie weitergehen könnte. Viele Komponisten haben die Fuge „vollendet“, und viele dieser Versuche sind im Druck erschienen oder durch Aufnahmen und Konzerte lebendig geworden. Das große Interesse an diesen Fragen ist auch biografisch begründet, denn die Notiz Carl Philipp Emanuel Bachs auf dem berühmten fünften Blatt des Autographs bekundet einen Zusammenhang mit Bachs Tod: „ueber dieser Fuge, wo der Name B A C H im Contrasubject angebracht worden, ist der Verfasser gestorben“.
Meinolf Brüsers Buch klärt, einem musikhistorischen Krimi gleich, das Geschehen um die Entstehung der unvollendeten Fuge und die posthume Drucklegung der „Kunst der Fuge“ auf. Es unterscheidet sich grundsätzlich von allem, was zur „Kunst der Fuge“ bislang geschrieben wurde, und berührt kultur- und kunsthistorische, aber auch theologie- und philosophiegeschichtliche Aspekte. Die Dinge liegen anders, als es der erste Eindruck vermuten ließe. Die unvollendete Fuge birgt ein Geheimnis, das bislang nicht erkannt wurde, das aber von Bach zum Erkennen bestimmt war und einen Einblick in sein Denken und Selbstverständnis am Ende seines Lebens gibt.
Meinolf Brüser: „Es ist alles Windhauch“. Bach und das Geheimnis der „Kunst der Fuge“.. Bärenreiter-Verlag/Verlag J.B Metzler 2024.
Meinolf Brüser ist ein deutscher Musikwissenschaftler, Musiker und Jurist. Er leitet unter anderem das Ensemble Josquin Capella und hat bereits mehrere Bücher über Alte Musik veröffentlicht.
Auszüge aus Es ist alles Windhauch. Bach und das Geheimnis der „Kunst der Fuge“, Bärenreiter-Verlag/Verlag J.B. Metzler 2024.
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Wir haben bereits auf einige schriftliche Zeugnisse hingewiesen, die „In der Diskussion um den Schluss der Kunst der Fuge von Bedeutung sind. Die der Erstauflage vorangestellte »Nachricht« der Herausgeber (1751) und der Nekrolog (1754) treffen Aussagen zur Entstehung der Fuge BWV 1080/19 und des Choralvorspiels, das den Druck beschließt, und berichten weiter davon, wie es zur Aufnahme dieser Kompositionen in den Druck kam. Außerdem schrieb Carl Philipp Emanuel Bach ein Notabene auf das fünfte Blatt des Autographs der Fuge BWV 1080/19, indem er anmerkte, dass der Verfasser (Bach) über dieser Fuge gestorben sei. Da die Urheber der »Nachricht« und des Nekrologs entweder zum unmittelbaren Umfeld Bachs in Leipzig oder zur Familie beziehungsweise zum Freundeskreis gehörten, hat man diesen Texten lange Zeit Vertrauen geschenkt; sie waren die Basis der Überlegungen zum Schluss der Kunst der Fuge. Auch nachdem einige der behaupteten oder angedeuteten Geschehnisse widerlegt waren, haben sie auf unterschiedliche Weise die Diskurse bestimmt, wobei man den Verfassern Irrtümer1 oder auch bewusstes Kreieren von Legenden2 unterstellte.
Diese Textzeugnisse bergen methodisch die Gefahr, Vorurteile zu begründen. Denn das Bewusstsein ist in Kenntnis dieser Texte geneigt, bei ihnen seinen Ausgang zu nehmen, wenn es sich bemüht, eine Vorstellung von den Geschehnissen bei der Komposition oder auch bei der Drucklegung zu entwickeln. So wurden sie die Grundlage für die meisten Annahmen zum Schluss der Kunst der Fuge, etwa der eines gesundheitlich bedingten Abbruchs, der einer unvollständigen Quadrupelfuge, für die Annahme, dass die Aufnahme des Choralvorspiels in den Druck auf die Herausgeber der Kunst der Fuge zurückgehe, und für viele andere. Wir wollen diese Zeugnisse und noch zwei weitere zunächst in chronologischer Reihenfolge vorstellen.
Das älteste und wohl wichtigste ist die der Erstauflage der Kunst der Fuge vorangestellte »Nachricht«. Sie findet sich dort auf der Rückseite des Titelblattes (Abbildung 1).
Es ist nicht sicher, wer diesen Text verfasst hat. Häufig wird vermutet, dass es Carl Philipp Emanuel Bach gewesen sei. Dafür spricht seine unmittelbare und maßgebliche Beteiligung an der Drucklegung, die durch ein von ihm erstelltes Fehlerverzeichnis und weiter durch ein von ihm später veröffentlichtes Verkaufsangebot für die Druckplatten6 erwiesen ist.
Diese »Nachricht« wird in der zweiten Auflage durch ein Vorwort Friedrich Wilhelm Marpurgs ersetzt, für das dieser wahrscheinlich einen Auftrag Carl Philipp Emanuel Bachs erhalten hatte. In dieses Vorwort, gedruckt nunmehr auf ein gesondertes Blatt, ist die »Nachricht« eingearbeitet und hat dort folgende Gestalt: »Es ist nichts mehr zu bedauern, als daß selbiger durch seine Augenkrankheit, und den kurz darauf erfolgten Tod außer Stande gesetzet worden, es selbst zu endigen und gemein zu machen. Er wurde von demselben mitten unter der Ausarbeitung seiner letzten Fuge, wo er sich bey Anbringung des dritten Satzes nahmentlich zu erkennen giebet, überraschet. Man hat indessen Ursache, sich zu schmeicheln, daß der zugefügte vierstimmig ausgearbeitete Kirchenchoral, den der seelige Mann in seiner Blindheit einem seiner Freunde aus dem Stegereif in die Feder dictiret hat, diesen Mangel ersetzen, und die Freunde seiner Muse schadlos halten wird. Daß alle hier vorkommende verschiedene Gattungen von Fugen und Contrapuncten über eben denselben Hauptsatz aus dem D moll, oder dem D la Re über die kleine Terz gesetzet sind […], fällt einem jeden Kunstverständigen so gleich in die Augen.«
Einen Hinweis auf die Umstände der Entstehung des Schlusses der Kunst der Fuge finden wir dann auch im Nekrolog von 1754, wo es zu den Druckwerken heißt:
»8) Die Kunst der Fuge. Dieses ist das letzte Werk des Verfassers, welches alle Arten der Contrapuncte und Canonen, über einen eintzigen Hauptsatz enthält. Seine letzte Kranckheit, hat ihn verhindert, seinem Entwurfe nach, die vorletzte Fuge völlig zu Ende zu bringen, und die letzte, welche 4 Themata enthalten, und nachgehends in allen 4 Stimmen Note für Note umgekehrt werden sollte, auszuarbeiten. Dieses Werk ist erst nach des seeligen Verfassers Tode ans Licht getreten.«
Unklar zu datieren ist sodann das Notabene Carl Philipp Emanuel Bachs auf dem fünften Blatt des Autographs der Fuge BWV 1080/19. Bisweilen wird angenommen, dass es erst später, möglicherweise in den 1780er Jahren hinzugefügt worden sei. Dort heißt es: »NB: ueber dieser Fuge, wo der Nahme B A C H im Contrasubject angebracht worden, ist der Verfaßer gestorben.«
Als letztes Schriftzeugnis wollen wir einen kurzen Abschnitt aus der Bach-Monographie von Forkel zitieren, die 1802 in Leipzig erschien:
»Die vorletzte Fuge hat 3 Themata; im dritten gibt sich der Componist namentlich durch b a c h zu erkennen. Diese Fuge wurde aber durch die Augenkrankheit des Verfassers unterbrochen, und konnte, da seine Operation unglücklich ausfiel, nicht vollendet werden. Sonst soll er Willens gewesen seyn, in der allerletzten Fuge 4 Themata zu nehmen, sie in allen 4 Stimmen umzukehren, und sein großes Werk damit zu beschließen.«
Auf einige allgemeine Probleme des Beweiswertes dieser Zeugnisse, die wir ganz am Schluss noch einmal grundsätzlich bewerten werden, wollen wir bereits vorweg eingehen. Diese Bekundungen von Zeugen sind in der Methodik materialer Geschichte Indizien für mögliche Geschehnisse. Nun sind Zeugenaussagen schon an sich ein sehr schwaches Beweismittel, weil ihnen neben der bewussten Falschbekundung auch Irrtümer zugrunde liegen können. Aber auch unabhängig davon können wir feststellen, dass der Beweiswert dieser Textstellen aus mehreren Gründen gering ist. So dürften die Verfasser dieser Texte bezüglich wesentlicher Teile der dort enthaltenen Informationen allenfalls mittelbare Zeugen sein. Wenn etwa Carl Philipp Emanuel Bach die »Nachricht« verfasst haben würde, so hätte er, der zu dieser Zeit als Hofcembalist Friedrichs des Großen in Berlin wirkte, selbst die Geschehnisse um den Abbruch der letzten Fuge nicht erlebt. Und er wäre auch nicht Zeuge eines Diktates seines erblindeten Vaters gewesen. Er wäre kein unmittelbarer Zeuge gewesen und wir wissen nicht, woher seine Annahmen stammten. Wenn ihm solche Berichte zugetragen worden wären, könnten sich inhaltliche Ungenauigkeiten oder Irrtümer eingeschlichen haben.
Nehmen wir etwa die Angabe zum Stegreifdiktat des erblindeten Vaters. Was hier möglicherweise der Freund, von dem die Rede ist, berichtet hätte (wenn er denn berichtet hat), ist völlig unklar. Hat Bach etwa das gesamte Choralvorspiel diktiert, das im Kern eine ältere Komposition enthielt, oder hat er nur ein neues Vorspiel, neue Zwischenspiele und ein Nachspiel diktiert? Oder hat er vielleicht erblindet angewiesen, dass ein bereits vorhandenes Choralvorspiel in seine Sammlung der großen Leipziger Choralvorspiele eingetragen werde, und hat hierbei noch Verbesserungen vornehmen lassen, die er diktiert hätte?
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